← Handwerk Direkt 24Stand: 21. Juli 2026 · Vertragsmuster

Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für Reparatur-, Prüf-, Wartungs-, Montage-, Notdienst-, Rohrreinigungs- und berechtigte Öffnungsleistungen des in der Auftragsbestätigung bezeichneten Unternehmens („Auftragnehmer“). Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang. Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt.

2. Auftrag, Leistungsumfang und Dokumentation

Maßgeblich sind die bei Auftragserteilung dokumentierten Arbeiten, Preise und Berechnungsgrundlagen. Erweiterungen, Zusatzarbeiten und wesentliche Kostenänderungen werden vor Ausführung abgestimmt und dokumentiert, soweit nicht sofortige Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich und vom mutmaßlichen Kundeninteresse gedeckt sind. Angaben des Kunden müssen vollständig und richtig sein.

3. Preise, Einsatz- und Arbeitszeitenzulagen

Es gelten die vor Arbeitsbeginn angezeigten oder individuell vereinbarten Preise. Zuschläge werden nur auf die hierfür ausgewiesenen Arbeits- und Leistungspositionen, nicht auf Materialpositionen, berechnet. Der konkrete Zuschlag und seine Berechnungsgrundlage werden vor Arbeitsbeginn offengelegt. Auf Rechnungen kann die Position neutral als „Notdienst bzw. Arbeitszeitenzulage“, „Notdienst bzw. Wochenendzuschlag“ oder „Notdienst bzw. Feiertagszulage“ erscheinen; der zugehörige Betrag wird ausgewiesen. Gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber gewährleistet Zugang zum Leistungsort, nennt bekannte Gefahren, Vorschäden und Veränderungen und stellt erforderliche Genehmigungen oder Berechtigungsnachweise bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben können nach vorheriger Information nach Aufwand berechnet werden.

5. Bestandsanlagen, verdeckte Mängel und Fremdleistungen

Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen beschränkt sich die geschuldete Leistung auf den ausdrücklich beauftragten Bereich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für bereits vorhandene, außerhalb des bearbeiteten Bereichs liegende Mängel, unzulässige Vorinstallationen, Verschleiß, Korrosion, Materialermüdung oder Arbeiten Dritter, soweit diese nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht oder bei fachgerechter Prüfung erkennbar und hinweispflichtig waren. Erkannte Risiken und empfohlene Folgearbeiten werden dokumentiert.

6. Vom Kunden gestelltes Material

Kundenmaterial wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und technischer Eignungsprüfung verarbeitet. Der Auftragnehmer haftet nicht für produktbedingte Fehler, fehlende Zulassungen, Maßabweichungen oder Mängel des beigestellten Materials, sofern er diese nicht kannte oder bei fachgerechter Prüfung erkennen musste. Die Verantwortung für die fachgerechte eigene Werkleistung bleibt unberührt. Zusätzlicher Prüf-, Anpassungs- und Beschaffungsaufwand kann vereinbart und berechnet werden.

7. Abnahme, Vorbehalte und Fälligkeit

Abnahmefähige Werkleistungen werden nach Fertigstellung gemeinsam geprüft. Erkennbare Mängel und Vorbehalte sind im Abnahmeprotokoll konkret festzuhalten. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme im gesetzlichen Rahmen nicht verweigert werden. Die Vergütung ist mit Abnahme und Zugang der Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bar- und Kartenzahlungen werden quittiert.

8. Mängelrechte und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftragnehmer erhält grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

9. Notdienst und vorzeitiger Leistungsbeginn

Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln. Für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten kann die gesetzliche Ausnahme gelten. Zusatzleistungen und nicht unbedingt erforderliche Waren werden gesondert beauftragt. Soweit erforderlich, erklärt der Verbraucher ausdrücklich sein Verlangen, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung zu beginnen, und bestätigt die Kenntnis der gesetzlichen Folgen.

10. Öffnungsleistungen

Tür-, Fahrzeug- und Tresoröffnungen erfolgen ausschließlich nach ausreichender Prüfung der Identität und Verfügungsberechtigung. Der Auftragnehmer darf Nachweise verlangen, die Ausführung bei Zweifeln verweigern und Polizei oder sonstige Berechtigte hinzuziehen. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Aufwendungen aus vorsätzlich oder fahrlässig falschen Angaben über seine Berechtigung.

11. Fotos, Protokolle und elektronische Übermittlung

Auftragsbezogene Fotos, Messwerte, Unterschriften und Protokolle werden nur im erforderlichen Umfang zur Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung und Rechtsverteidigung verarbeitet. Rechnung, Quittung, Protokoll und Vertragsunterlagen dürfen an die vom Kunden bestätigte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Datenschutzinformationen werden gesondert bereitgestellt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts kann, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlichen Umfang wirksam.